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Mietschäden mitversichern

Private Haftpflicht kann Mietsachschäden absichern

Mietschaden, Mietschaeden mit Haftpflicht versichernManchmal geht es ganz schnell: Mit lautem Knall kracht die Deospraydose ins Waschbecken und hinterlässt einen Sprung in der Keramik. Das Becken gehört zu der gemieteten Wohnung. Wer keine entsprechende Haftpflichtversicherung hat, muss für den Schaden selbst aufkommen.

„Wer zur Miete wohnt, der sollte sich gut absichern“, empfiehlt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV). Sie rät zu folgender Lösung: „Eine private Haftpflichtversicherung abschließen und Mietsachschäden bis zu einer Millionen Euro mitversichern lassen.“ Wer schon eine Police habe, solle außerdem prüfen, ob Mietsachen mit versichert sind.

Nicht jeder Schaden wird von der privaten Haftpflicht übernommen

Gefahren lauern im Haus und in der Wohnung überall: Fußböden, Fliesen, Badkeramik, Fenster und Türen – schnell hat man an ihnen Sprünge, Kratzer oder Dellen verursacht, die einen teuer zu stehen kommen können. Da hilf besagte Versicherung. Doch Vorsicht: Zertrümmern die Kinder beim Toben die Glastür, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. In diesem Fall würde eine Glasversicherung den Schaden übernehmen.

Private Haftpflichtversicherungen mit Einschluss von Mietsachschäden sind aber auch kein Allheilmittel, mahnt Lilo Blunck: „Abnutzungen, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchungen sind nicht mitversichert. Man sollte beispielsweise nicht erwarten, dass der erst vor zwei Jahren verlegte, aber wegen extremster Laufspuren vollkommen ramponierte Teppichboden erstattet wird.“

Wer viel reist und in Ferienhäusern oder -wohnungen übernachtet, dem rät die BdV-Chefin zu Folgendem: „Viele Versicherer bieten gegen einen zusätzlichen Betrag Versicherungsschutz für Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienhäusern oder -wohnungen oder Hotelzimmern, wenn auf Reisen zum Beispiel mal ein Bett oder eine Gardine kaputtgeht.“ Die Schadenssummen dafür sind allerdings begrenzt, auf etwa 5.000 bis 10.000 Euro.


Schlüsselwörter
fenster, haftpflicht, mieter, mietschaden, mietschäden, schaden, tür, vermieter, versicherung, wohnung
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