Bauvertrag besser genau unter die Lupe nehmen
Bauverträge rechtzeitig prüfen
Bauvertrag: Bauverträge:Peter Mauel, 1. Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), gibt Tipps zu typischen Fallstricken in Bauverträgen.
Der BSB nimmt seit etlichen Jahren Bauverträge unter die Lupe. Wo liegen nach Ihrer Erfahrung die größten Gefahren für Bauherren?
In fast der Hälfte der untersuchten Verträge war der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. Leistungsumfang, Art und Qualität der Materialien und Ausstattungsstandards des Gebäudes waren bei rund 50 Prozent unvollständig dargestellt. Jeder fünfte Vertrag gab keine ausreichende Preissicherheit und barg daher die Gefahr unvorhersehbarer Mehrkosten. Bei über der Hälfte gab es keine eindeutigen und verbindlichen Regelungen zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin. Und 67 Prozent der Bauherren gingen wegen unklarer Regelungen von Abschlagszahlungen und Zahlungsraten finanziell in Vorleistung. Gefahren lauern auch bei Baumängeln, wenn beispielsweise keine förmliche Endabnahme und keine lange Verjährungsfrist für Mängelansprüche vereinbart sind.
Was raten Sie Bauherren in spe vor Vertragsunterzeichnung?
Auf keinen Fall sollten sie sich bei der Entscheidung unter Zeitdruck setzen lassen, etwa durch zeitlich begrenzte "Schnäppchenangebote". In jedem Fall sollten sie versuchen, Erkundigungen über die Seriosität des Anbieters einzuholen. Da die versteckten Fußangeln im Vertrag für Laien schwer zu erkennen sind, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Bauherrenberater bei der Vertragsprüfung hinzuzuziehen. Unter www.bsb-ev.de gibt es entsprechende Adressen.
Seit 2009 ist das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) in Kraft. Was bringt es dem Bauherren?
Licht und Schatten. So ist der Bauunternehmer erstmals gesetzlich verpflichtet, Sicherheiten zu leisten, etwa für rechtzeitige Realisierung ohne wesentliche Mängel. Die Regelungen zu Abschlagszahlungen bleiben dagegen schwammig - also muss der Bauherr über Zahlungspläne nach wie vor hart verhandeln. Bei der Kündigung des Bauvertrags ist der Bauherr schlechter gestellt. Künftig kann der Unternehmer bei Kündigung durch den Auftraggeber fünf Prozent der Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen fordern - eine leichtfertige Kündigung kann da teuer für den Bauherren werden und zu Streitereien vor Gericht führen.
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